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Muss der Betriebsrat über Begehungen, die den Arbeitsschutz betreffen, informiert werden?

Das Betriebsverfassungsgesetz trifft unter § 89 "Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz" hinsichtlich der Beteiligung des Betriebsrates an Betriebsbegehungen folgende Regelung:"§ 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz (1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchge ...

Stand: 06.09.2022

Dialog: 14364