Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss die Schwerbehindertenvertretung zu jeder Arbeitsschutzausschußsitzung eingeladen werden, oder nur, wenn in der Sitzung auf die Belange von Schwerbehinderten eingegangen wird?

Aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) § 178 gehen die Rechte eindeutig hervor. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an allen ASA-Sitzungen beratend teilzunehmen. Das macht auch Sinn, da sich ja oft nicht im Voraus klären lässt, ob Themen, die Schwerbehinderte betreffen, behandelt werden oder sich ein Punkt in der ASA-Sitz ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 10431